ob es sich bei dieser Waffe – wie von der Polizei aufgeführt – allenfalls um eine in der Materialienliste aufgeführte Position handelt (bei mehreren Positionen hat es keine Angabe zum Hersteller oder zur Seriennummer) oder ob diese tatsächlich abhandengekommen ist, ergibt sich aus den vorhandenen Akten nicht. Schliesslich sind weitere Ermittlungen erforderlich, um die Frage der Verantwortung und damit der (eventual-)vorsätzlichen Tatbegehung zu klären.