drei Originalverpackungen nur zwei geöffnet wurden, wenn tatsächlich Zweifel am Inhalt bestanden hätte. Auch hier ist zudem festzuhalten, dass die Staatsanwaltschaft dazu verpflichtet gewesen wäre, hier Untersuchungshandlungen vorzunehmen, bevor ohne Weiteres auf eine nicht vorsätzliche Begehung geschlossen wird.