Indem die Spezialisten des Fachbereichs Waffen, Sprengstoff und Gewerbe der Kantonspolizei Bern keine Handschuhe getragen haben und die Originalverpackungen durch diese geöffnet wurden, haben diese sicherlich nicht fahrlässig gehandelt, sondern ganz bewusst eine Beschädigung, respektive eine Beschädigung der Originalverpackungen vorgenommen. Wie bereits in der Strafanzeige ausgeführt, ist hier noch einmal darauf hinzuweisen, dass insbesondere das Öffnen der Originalverpackungen nicht notwendig gewesen wäre und dass es auch nicht nachvollziehbar ist, weshalb von