Der Beschwerdeführer hat anlässlich der Beschlagnahmung der Waffen zudem darauf hingewiesen, dass Waffen mit Handschuhen angefasst werden sollten und das originalverpackte Waffen einen Wertverlust erleiden, wenn die Originalverpackungen beschädigt werden. Indem die Spezialisten des Fachbereichs Waffen, Sprengstoff und Gewerbe der Kantonspolizei Bern keine Handschuhe getragen haben und die Originalverpackungen durch diese geöffnet wurden, haben diese sicherlich nicht fahrlässig gehandelt, sondern ganz bewusst eine Beschädigung, respektive eine Beschädigung der Originalverpackungen vorgenommen.