3. Bezüglich der korrekten Behandlung von Waffen ist eigentlich davon auszugehen, dass die Spezialisten des Fachbereichs Waffen, Sprengstoff und Gewerbe der Kantonspolizei wissen, wie Waffen korrekt behandelt werden müssen. Der Beschwerdeführer hat anlässlich der Beschlagnahmung der Waffen zudem darauf hingewiesen, dass Waffen mit Handschuhen angefasst werden sollten und das originalverpackte Waffen einen Wertverlust erleiden, wenn die Originalverpackungen beschädigt werden.