3 te, weil sie nicht mehr auffindbar ist (Beilage 10 zur Strafanzeige). Somit aber ist auch klar, dass diese Waffe irgendwie in der Zeit vom 17. September 2020 bis zum 8. Juni 2023 verschwunden ist, da sie sich nicht mehr bei der Kantonspolizei Bern befindet. Wenn aber diese Waffe sich nicht mehr bei der Kantonspolizei Bern befindet, muss sie jemand behÃĪndigt haben und aus dem Verantwortungsbereich der Kantonspolizei Bern entfernt haben.