2. In seiner Strafanzeige hat der Beschwerdeführer vorgebracht, dass er anlässlich einer Einvernahme am 17. September 2020 der Kantonspolizei Emmental-Oberaargau zwei Waffen übergeben hat. Diese Ausführung ist belegt durch das Einvernahmeprotokoll vom 17. November 2020, Zeilen 923 bis 926 und Zeilen 943 bis 944 (Beilage 4 zur Strafanzeige). Damit ist erstellt, dass diese zwei Waffen sich seit dem 17. September 2020 bei der Kantonspolizei befinden. Ebenfalls ist durch das Rückgabeprotokoll vom 8. Juni 2023 erstellt, dass eine der beiden Waffen nicht zurückgegeben werden konn-