Am 21. Februar 2023 sei ihm im Hinblick auf eine Rückgabe oder eine definitive Einziehung erneut das rechtliche Gehör gewährt worden, wobei die beiden genannten Waffen dem beigelegten Materialienverzeichnis wieder nicht zu entnehmen gewesen seien. Er habe im Rahmen der Ausführungen zum rechtlichen Gehör auf diesen Umstand hingewiesen, woraufhin ihm der Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe mit Schreiben vom 26. April 2023 mitgeteilt habe, dass nur eine der beiden Waffen habe gefunden werden können. Mit Verfügung vom 26. April 2023 sei schliesslich die Rückgabe der beschlagnahmten Waffen, Munition und Gegenstände verfügt worden.