2 erfolgt. Im der Beschlagnahmeverfügung beigelegten Materialienverzeichnis seien die beiden zusätzlich der Polizei übergebenen Waffen wiederum nicht aufgeführt gewesen. Am 21. Februar 2023 sei ihm im Hinblick auf eine Rückgabe oder eine definitive Einziehung erneut das rechtliche Gehör gewährt worden, wobei die beiden genannten Waffen dem beigelegten Materialienverzeichnis wieder nicht zu entnehmen gewesen seien.