Anlässlich dieser Hausdurchsuchung seien sämtliche aufgeführten Waffen polizeilich sichergestellt und im Durchsuchungsprotokoll aufgeführt worden. An der Einvernahme vom 17. September 2020 habe er noch zwei weitere Waffen der Polizei übergegeben. Mit Schreiben vom 24. Februar 2021 sei ihm das rechtliche Gehör betreffend die sichergestellten Waffen, Munition und Gegenstände gewährt worden. Dem beigelegten Materialienverzeichnis seien die beiden Waffen, die der Polizei anlässlich der Einvernahme vom 17. September 2020 übergeben worden seien, nicht aufgeführt worden.