3. 3.1 Der Beschwerdeführer wirft der unbekannten Täterschaft unrechtmässige Aneignung, Veruntreuung, Sachentziehung und Sachbeschädigung vor. Hinsichtlich des massgeblichen Sachverhalts führte er in seiner Anzeige vom 19. Juli 2023 im Wesentlichen aus, dass im Zusammenhang mit einem Verfahren wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz gegen ihn am 11. November 2020 eine Hausdurchsuchung bei ihm durchgeführt worden sei. Anlässlich dieser Hausdurchsuchung seien sämtliche aufgeführten Waffen polizeilich sichergestellt und im Durchsuchungsprotokoll aufgeführt worden.