_, am 22. August 2023 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde ein. Er beantragte, es sei die Nichtanhandnahmeverfügung vom 15. August 2023 aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, gegen unbekannte Täterschaft ein Strafverfahren zu eröffnen. Mit Verfügung vom 25. August 2023 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren und gab der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte mit Stellungnahme vom 13. September 2023 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.