1. Mit Verfügung vom 15. August 2023 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das von A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) initiierte Strafverfahren gegen unbekannte Täterschaft wegen Veruntreuung, unrechtmässiger Aneignung, Sachentziehung und Sachbeschädigung nicht an die Hand. Hiergegen reichte der Beschwerdeführer, vertreten durch Fürsprecher B.________, am 22. August 2023 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde ein.