Dieses wird mit dem Ausstandsverfahren BK 23 254 vereinigt und die Verfahren werden fortan unter der Verfahrens-Nr. BK 23 254 geführt. 2. Die Ausstandsgesuche werden abgewiesen. 3. Die Kosten des Ausstandsverfahrens gegen den Gesuchsgegner 1, bestimmt auf CHF 800.00, werden der Gesuchstellerin auferlegt. Auf die Erhebung von Kosten im Ausstandsverfahren gegen die Gesuchsgegnerin 2 wird ausnahmsweise verzichtet. 4. Es wird keine Entschädigung gesprochen.