5. 5.1 Unklar ist, ob die Gesuchstellerin mit ihrer Eingabe vom 16. August 2023 auch den Ausstand von Staatsanwältin C.________ verlangt, zumal sie einerseits die mutmasslichen Ausstandsgründe, konkret die angeblich zu Unrecht erfolgten Ablehnungen von Beweisanträgen und Anzeigen, soweit aktenkundig bisher lediglich gegenüber dem Gesuchsgegner 1 vorgebracht hat und andererseits die Beurteilung durch einen «neutralen Gerichtshof» verlangt. Soweit die Eingabe der Gesuchstellerin auch als Ausstandsgesuch gegen Staatsanwältin C.________ (nachfolgend: Gesuchsgegnerin 2) entgegenzunehmen ist, ist in aller Kürze festzuhalten was folgt: