Mit Verfügung vom 21. August 2023 stellte Gerichtspräsident B.________ (nachfolgend: Gesuchsgegner 1) das Ausstandsgesuch zusammen mit den amtlichen Akten der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) zur weiteren Behandlung zu und verfügte, dass am Vergleichsverhandlungstermin mit evtl. anschliessender Hauptverhandlung vom 14. September 2023 festgehalten werde. In seiner gleichzeitig eingereichten Stellungnahme beantragte der Gesuchsgegner 1 die kostenfällige Abweisung des Ausstandsgesuchs.