Mit Verfügung vom 27. Juli 2023 wurden diese vom zuständigen Gerichtspräsidenten abgewiesen (amtliche Akten pag. 88 f.). Mit Schreiben vom 14. August 2023, eingereicht bei der Staatsanwaltschaft, wandte sich die Beschuldigte (nachfolgend: Gesuchstellerin) an die die Staatsanwaltschaft vertretende Staatsanwältin C.________ und an Gerichtspräsident B.________ und stellte sinngemäss ein Ausstandsgesuch. Dieses wurde am 16. August 2023 an das Regionalgericht weitergeleitet. Mit Verfügung vom 21. August 2023 stellte Gerichtspräsident B._____