1. Beim Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht) ist ein Strafverfahren gegen die Beschuldigte A.________ wegen übler Nachrede hängig. Am 22. Juni 2023 wies der zuständige Gerichtspräsident B.________ diverse Beweisanträge der Beschuldigten ab (amtliche Akten pag. 78 f.), worauf sich diese am 10. Juli 2023 erneut mit diversen Beweisanträgen an das Regionalgericht wandte (amtliche Akten pag. 80 ff.). Mit Verfügung vom 27. Juli 2023 wurden diese vom zuständigen Gerichtspräsidenten abgewiesen (amtliche Akten pag.