Anders als sie meint, ist ihr aber auch die Äusserung «Bb.________ ist keine Prostituierte, sie lässt sich umsonst ficken.» zuzurechnen. Sie wurde im Zusammenhang mit der ebenfalls monierten Fotografie gepostet (vgl. die anlässlich der Einvernahme vom 31. Januar 2023 eingereichte – und mit «Neu» gekennzeichnete – Beilage, welche von der ebenfalls anwesenden Beschwerdeführerin damals nicht bestritten wurde; Einvernahmeprotokoll der Beschwerdeführer vom 16. November 2022 Z. 144).