6. Ad Verfahren gegen die Straf- und Zivilklägerin 6.1 Anlässlich ihrer Einvernahme vom 16. November 2022 führte die Beschwerdeführerin aus, im Mai 2022 von der Straf- und Zivilklägerin beschimpft worden zu sein (Einvernahmeprotokoll Z. 159 f.: Sie hat mich beschimpft als Hure und gesagt, dass ich immer noch mit anderen Männern schlafen würde.). Sie erhob noch anlässlich der Einvernahme Gegenanzeige gegen die Straf- und Zivilklägerin (resp. Beschuldigte 2) wegen Ehrverletzungsdelikten.