Die Straf- und Zivilklägerin störte sich an diversen mutmasslich ehrverletzenden Äusserungen sowie an einem von der Beschwerdeführerin geposteten Foto, das sie beide zeigt und welches negativ kommentiert worden sein soll. Dem Nachtrag der Kantonspolizei Bern vom 31. Januar 2023 lässt sich entnehmen, dass der Kern des eigentlichen Problems nicht im Detail erhoben werden konnte, da sich die Einvernahmen der beiden Frauen als eher schwierig gestaltet und sich beide immer wieder in Nebensächlichem und irrelevanten Sachverhalten verloren hätten.