Betreffend die von der Beschwerdeführerin gegenüber der Straf- und Zivilklägerin erhobenen Gegenvorwürfe wurde das Verfahrens mangels rechtzeitigen Strafantrags eingestellt. 3.2 Zufolge der vollständigen Kostenauflage an die Beschwerdeführerin und der ihr auferlegten Verpflichtung, der Straf- und Zivilklägerin eine Entschädigung auszurichten, ist ungeachtet der erfolgten Einstellung zunächst der massgebliche Sachverhalt zu eruieren: 3.2.1