Im anschliessend von der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) eröffneten Schriftenwechsel schloss die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 1. September 2023 auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Die Straf- und Zivilklägerin liess sich nicht vernehmen. In ihren abschliessenden Bemerkungen vom 26. September 2023 hielt die Beschwerdeführerin an ihren Anträgen fest.