Anlässlich der Einvernahme vom 16. November 2022 machte die Beschwerdeführerin ihrerseits geltend, von der Straf- und Zivilklägerin beschimpft und beleidigt worden zu sein, und erstattete eine Gegenanzeige. Mit Verfügung vom 3. August 2023 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das aufgrund der gegenseitig erhobenen Vorwürfe geführte Verfahren ein, auferlegte der Beschwerdeführerin die gesamten Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 2'000.00 (Dispositivziffer 3 der Einstellungsverfügung) und verpflichtete diese zur Ausrichtung einer Entschädigung an die Straf- und Zivilklä-