Zudem waren auch die Verleumdungsvorwürfe Gegenstand der Untersuchungen (pag. 227 ff., 243 ff., 271 ff.). Bei dieser Ausgangslage ist eine Kostenausscheidung von einem Fünftel angemessen. Die Kosten der Untersuchung belaufen sich auf insgesamt CHF 8'054.50 (pag. 554), womit für die erfolgte Teileinstellung CHF 1'610.90 auszuscheiden sind.