3 Der Straf- und Zivilkläger reichte am 9. Januar 2020 eine weitere Anzeige ein. Die darin erhobenen Vorwürfe beziehen sich auf die Aussagen des Beschwerdeführers in der Sendung «J.________» des Schweizer Fernsehens vom F.________ (Datum) sowie auf den Artikel «L.________» in der Zeitung «K.________» vom gleichen Tag. Die Staatsanwaltschaft nahm dieses Verfahren (BJS 20 909) am 22. Juni 2020 nicht an die Hand.