___ erstattet. Gegenstand jenes Verfahrens ist eine angebliche Amtsgeheimnisverletzung, die sich in Beiträgen in verschiedenen Medien im August 2017 niedergeschlagen haben soll, in denen unter anderem der Sozialhilfebezug und dessen Höhe des Straf- und Zivilklägers und seiner Familie thematisiert und in denen aus einem vertraulichen Dokument der Sozialkommission der Gemeinde E.________ zitiert wurde. Dieses Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft am 20. Januar 2019 sistiert, nachdem es offenbar nicht gelungen war, die Täterschaft der Amtsgeheimnisverletzung zu eruieren und zu identifizieren.