Im Übrigen sei die Staatsanwaltschaft Region Berner Jura-Seeland anzuweisen, die Entschädigung der unentgeltlichen Verbeiständung von C.________ (Privatkläger) für den Teil der Teileinstellung zu Lasten der Staatskasse und ohne Nachzahlungspflicht zulasten des Beschwerdeführers zu beziffern. Subeventualiter: - Ziff. 3-5 der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 31. Juli 2023 seien aufzuheben. Es sei die Sache an die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland zurückzuweisen - zur teilweisen Ausscheidung von Verfahrenskosten zulasten der Staatskasse,