1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses, Verleumdung und evtl. übler Nachrede. Mit Verfügung vom 31. Juli 2023 stellte sie das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Amtsgeheimnisverletzung teilweise ein, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (Ziffer 3) sowie ohne Ausrichtung einer Entschädigung und Genugtuung für die beschuldigte Person (Ziffer 4) oder Entschädigung für den amtlichen Rechtsbeistand des Privatklägers (Ziffer 5).