An den inkriminierten Straftaten soll eine Gruppe von 7-10 Personen beteiligt sein, wobei die konkrete Rollenverteilung am Anfang der Strafuntersuchung noch nicht abschliessend eruiert werden konnte. Bei den Beschuldigten handelt es sich offenbar teilweise um Bekannte/Freunde und damit um Personen mit persönlichen Beziehungen zueinander. Gleichermassen wie der Beschwerdeführer zeigen auch die Mitbeschuldigten J.________ und I.________ bislang ein äusserst zurückhaltendes Aussageverhalten.