Dass der Beschwerdeführer aus angeblichen «Loyalitätsgründen» schweigt und es vorzieht, in Untersuchungshaft zu verbleiben, um kein «Petzer» zu sein, erscheint schwer nachvollziehbar. Der Schluss liegt nahe, dass der Beschwerdeführer in der tätlichen Auseinandersetzung und dem versuchten Raub doch eine aktivere Rolle eingenommen hat, als er vorbringt und deshalb eine Einvernahme der betreffenden angeblich ausser Kontrolle geratenen Person mit mutmasslichen Aussagen zu seinen Ungunsten zu verhindern versucht.