__ den Beschwerdeführer als Anführer wahrgenommen haben will. Auch der Mitbeschuldigte I.________ bezichtigte den Beschwerdeführer anlässlich seiner Einvernahme vom 22. Januar 2023 als denjenigen, welcher auf das Opfer eingetreten haben soll. Der von ihm genannte Haupttäter soll eine weisse Jacke und eine Zahnspange getragen haben. Dieses Signalement passt unbestrittenermas-