Diese soll gemäss dem Opfer auch mitgemacht haben, wobei es nicht mehr genau sagen konnte, wie und wie oft, was angesichts des dynamischen Geschehens der tätlichen Auseinandersetzung indes durchaus nachvollziehbar erscheint. Jedenfalls gab es ausdrücklich an, dass mindestens die drei beschriebenen Personen (kleine Person mit Locken; Person mit Bart; Person mit weisser Jacke; vgl. S. 2 des Protokolls der polizeilichen Einvernahme vom 22. Januar 2023) ihn tätlich angegangen hätten. Dass es sich bei der Person mit der weissen Jacke um den Beschwerdeführer handelt, scheint unbestritten (vgl. S. 5 der Beschwerde).