_____ an der delegierten Einvernahme vom 30. Januar 2023 Z. 140 ff., wonach sich neben dem Kleinen und I.________ auch noch andere Personen gewalttätig gegenüber dem Opfer verhalten hätten). Nebst einer kleinen Person mit Locken sowie einer Person mit Bart, welcher oft in der G.________(Bar) und als I.________ bekannt sei, beschrieb es ausdrücklich eine grosse Person mit einer weissen Jacke. Diese soll gemäss dem Opfer auch mitgemacht haben, wobei es nicht mehr genau sagen konnte, wie und wie oft, was angesichts des dynamischen Geschehens der tätlichen Auseinandersetzung indes durchaus nachvollziehbar erscheint.