Dies erscheint bei der derzeitigen Beweislage als wenig glaubhaft. Es mag zutreffen, dass zurzeit davon auszugehen ist, dass es sich bei der Person, welche dem Opfer gesagt haben soll, dass es sich beruhigen und nichts mehr tun solle, um ihm alsdann unvermittelt mehrere Faustschläge zu verpassen, entgegen den Ausführungen des Zwangsmassnahmengerichts wohl um den Mitbeschuldigten I.________ handelt, zumal dieser selbst eingestanden hat, Besagtes dem Opfer gesagt und ihm – wenn auch nicht mehrere – einen Faustschlag verpasst zu haben.