7 4.6 Der dringende Tatverdacht gegen den Beschwerdeführer wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Angriffs und versuchten Raubes ist zu bejahen. Dieser ist im vorliegend frühen Verfahrensstadium angesichts der Aussagen des Opfers sowie des Mitbeschuldigten I.________ gegeben. Der Beschwerdeführer hat eingestanden, mit dem Mitbeschuldigten J.________ sowie weiteren Personen, deren Namen er nicht nennen wollte, in der G.________(Bar) resp. im Freien Wodka getrunken zu haben.