insgesamt nicht glaubhaft. Insofern dürfe der Aussage von I.________, dass der mit der weissen Jacke auf das Opfer eingetreten habe, kein Gewicht beigemessen werden. Diese Aussage werde denn auch nicht durch andere Beweismittel gestützt. Das Opfer und dessen Begleiter hätten die Angelegenheit demgemäss beschrieben, dass I.________ und ein Kleinerer mit krausem Haar die primären Aggressoren gewesen seien. Andere hätten sich zwar vielleicht bei Fusstritten beteiligt, aber beide hätten niemanden konkret, auch den Beschwerdeführer nicht, bezeichnen können oder wollen. Dr. med. K.________ erscheine voreingenommen.