Anlässlich der Fotovorweisung erkannte er den Beschwerdeführer als diejenige Person mit der weissen Jacke und gab an, dass es, soweit er es in Erinnerung habe, der Beschwerdeführer gewesen sei, welcher auf das Opfer eingetreten habe, als dieses am Boden gelegen sei. Derjenige mit der weissen Jacke, den dunklen Haaren und der Zahnspange sei derjenige gewesen, welcher am meisten herumgestresst habe. Dieser habe wohl am schlimmsten ins Gesichts des Opfers getreten. Es seien sicher zwei, allenfalls drei Personen gewesen, welche auf das Opfer eingetreten hätten.