Der Begleiter des Opfers habe sich für sein Verständnis bedankt und ihm gesagt, dass er ein geiler Siech sei. Er habe eine Person nach hinten gezogen, damit diese nicht weitermache. Den Namen dieser Person möchte er nicht nennen. Er möchte ihr nicht schaden. Auf Vorhalt, dass er diese Person schütze, sagte der Beschwerdeführer aus, dass er denke, dass es der Job der Polizisten sei, alles so gut wie möglich herauszufinden. Er hoffe, dass die Wahrheit ans Licht komme. Der Beschwerdeführer bestritt jede weitere Beteiligung und hielt auf Frage seines amtlichen Verteidigers fest, er habe an diesem Abend niemanden geschlagen oder getreten.