Geschlagen hätten sicher noch mehr als die drei oben genannten Täter. Der Beschwerdeführer berief sich anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 22. Januar 2023 auf sein Aussageverweigerungsrecht. Anlässlich der Hafteröffnung vom 23. Januar 2023 gab er zu Protokoll, er habe von diesem Abend ein Blackout. Er habe viel getrunken und erinnere sich an fast nichts mehr. Er habe eine Auseinandersetzung gesehen und versucht, die Sache zu beruhigen. Er habe zum Opfer gesagt, dass der andere ausser Kontrolle sei und dass er gehen solle. Der Begleiter des Opfers habe sich für sein Verständnis bedankt und ihm gesagt, dass er ein geiler Siech sei.