4. 4.1 In materieller Hinsicht setzt die Untersuchungshaft gemäss Art. 221 Abs. 1 StPO zunächst voraus, dass im Sinne eines allgemeinen Haftgrundes ein dringender Tatverdacht der Begehung eines Verbrechens oder Vergehens besteht. 4.2 Der Beschwerdeführer wird dringend verdächtigt, in der Nacht von Sonntag 22. Januar 2023 auf Montag 23. Januar 2023 zwischen 23:30 Uhr und 01:00 Uhr in E.________(Ortschaft) in der Nähe des Restaurants F.________ (G.________(Bar)) an einem Angriff, einer versuchten schweren Körperverletzung und einem versuchten Raub zum Nachteil des Opfers H.________ beteiligt gewesen zu sein.