Zudem hat Rechtsanwalt B.________ den Beschwerdeführer vorgängig der Verhandlung vor dem Zwangsmassnahmengericht mündlich über den Verfahrensgegenstand aufgeklärt. Rechtsanwalt B.________ scheint den Haftantrag verstanden zu haben, zumal er nicht geltend macht(e), kein Französisch zu sprechen. Soweit der amtliche Verteidiger vorbringt, dem Beschwerdeführer sei der wesentliche Inhalt des Haftantrags nur ungenügend zur Kenntnis gebracht worden, kann ihm folglich nicht gefolgt werden.