Der Haftantrag an das Zwangsmassnahmengericht erging vom Pikett-Staatsanwalt in französischer Sprache. Vor dem Zwangsmassnahmengericht wurde der Beschwerdeführer ebenfalls auf Deutsch befragt und das Protokoll wurde in deutscher Sprache abgefasst. Dem Protokoll der Verhandlung vor dem Zwangsmassnahmengericht vom 25. Januar 2023 kann entnommen werden, dass die Verhandlung zehn Minuten später begann, da der amtliche Verteidiger vorab um einen Besprechungstermin mit dem Beschwerdeführer gebeten hatte. Der Beschwerdeführer gab anschliessend an seiner Einvernahme an, nicht viel vom Haftantrag auf Französisch verstanden zu haben.