Insbesondere wurde mit dem Beschwerdeführer auch anlässlich der Hafteröffnung am 23. Januar 2023 – bei welcher er einlässlich mit den Haftgründen konfrontiert worden war – Deutsch gesprochen. Dem Hafteröffnungsprotokoll kann entnommen werden, dass der Beschwerdeführer offensichtlich verstanden hat, was ihm vorgeworfen wird, und dass er sich hierzu äussern konnte (vgl. Z. 64 ff. des Protokolls). Der Haftantrag an das Zwangsmassnahmengericht erging vom Pikett-Staatsanwalt in französischer Sprache.