Auf die Frage des Zwangsmassnahmengerichts, was er zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen sage, habe er ausgeführt, dass er den Haftantrag auf Französisch erhalten und nicht viel verstanden habe. Insofern sei ihm der wesentliche Inhalt des Haftantrags nur ungenügend zur Kenntnis gebracht worden, was die Verteidigung vor dem Zwangsmassnahmengericht auch ausdrücklich bemängelt habe. Der Verteidiger habe vor Beginn der Verhandlung nur wenige Minuten Zeit gehabt, den Beschwerdeführer über den Haftantrag und die Beilagen zu informieren. Dies sei zeitlich unzureichend gewesen.