Er beantragte Folgendes: 1. Der Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland vom 25. Januar 2023, Ziffern 1, 2 und 4, sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen. 2. Es sei festzustellen, dass durch den Haftantrag vom 23. Januar 2023 in französischer Sprache das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt wurde. 3. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens seien dem Kanton Bern aufzuerlegen.