Nichteintreten auf Asylbeschwerde wegen angeblicher nicht rechtzeitiger Einreichung) selbst vor offensichtlich strafbaren Handlungen, Manipulationen und betrügerischen Machenschaften gegenüber dem Gericht nicht zurückschrecke, den sachlichen Rahmen und stellen einen unnötig verletzenden und beleidigenden Angriff auf die Person des Betroffenen dar. Es liegt eine eigentliche Verunglimpfung vor (vgl. MEILI, in: Basler Kommentar, Zivilgesetzbuch I, 7. Aufl. 2022, N. 42 ff. zu Art. 28 ZGB).