Auch im Rahmen eines Gerichtsverfahrens sprengen die Äusserungen, wonach das Urteilsvermögen des Straf- und Zivilklägers so stark getrübt sei, dass er zur Erreichung seiner Ziele (Bestätigung negativer Asylentscheid, resp. Nichteintreten auf Asylbeschwerde wegen angeblicher nicht rechtzeitiger Einreichung) selbst vor offensichtlich strafbaren Handlungen, Manipulationen und betrügerischen Machenschaften gegenüber dem Gericht nicht zurückschrecke, den sachlichen Rahmen und stellen einen unnötig verletzenden und beleidigenden Angriff auf die Person des Betroffenen dar.