Der Straf- und Zivilkläger wurde massiv in seinem beruflichen Ansehen herabgesetzt, auch wenn die Äusserungen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens erfolgt sind und es sich beim durchschnittlichen Betrachter um das SEM bzw. das Bundesverwaltungsgericht handelte. Auch im Rahmen eines Gerichtsverfahrens sprengen die Äusserungen, wonach das Urteilsvermögen des Straf- und Zivilklägers so stark getrübt sei, dass er zur Erreichung seiner Ziele (Bestätigung negativer Asylentscheid, resp.