_, beantragte am 13. September 2023 die Abweisung der Beschwerde, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Die Bundesanwaltschaft ersuchte am 2. Oktober 2023 zwecks Prüfung des weiteren Vorgehens in ihrer Strafuntersuchung SV.21.0459-RIN gegen den Straf- und Zivilkläger wegen Urkundenfälschung im Amt um Zusendung von Kopien der Akten des vorliegenden Beschwerdeverfahrens, des Verfahrens PEN 21 1068 des Regionalgerichts, dessen Akten sich ebenfalls bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) befinden, sowie Zustellung des Endentscheids im vorliegenden Verfahren mit späterer Infor-